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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
DON REPO S1 Superior Cut
Nummer der Fassung. GHS 1.0 Überarbeitet am: 25.08.2020
Ersetzt Fassung vom: 25.08.2020
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DHC 030 SDS-08
ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES
UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator
Bezeichnung des Stoffs DON REPO S1 Superior Cut
Registrierungsnummer (REACH) -
EG-Nummer -
Index-Nr. -
CAS-Nummer -
Zusätzliche relevante und verfügbare
Angaben EAN/GTIN 4270001713506
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen Polierpaste, Poliermittel
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
NEXT GmbH i.g.
Dieselweg 4a
58706 MENDEN
Telefon: +49 (0) 2373 7604 796
Mail: info@donrepo.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
info@donrepo.de
1.4 Notrufnummer
Notfallinformationsdienst
Giftnotzentrale
Land Telefon
Deutschland +49 69 222 25285
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
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Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse und kategorie Gefahrenhinweis Nicht klassifiziert nach CLP
Anmerkungen
Voller Wortlaut der H-Sätze in ABSCHNITT 16.
Eine Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht erforderlich. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7). Ist der Stoff nicht als karzinogen eingestuft, so sind zumindest die Sicherheitshinweise (102-)260-262-301 + 310331 anzuwenden.
Ergänzende Gefahrenmerkmale
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkung auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt
entfällt
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort entfällt
Piktogramme
entfällt
Gefahrenhinweise
entfällt
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise - Prävention
P262 nicht in die Augen, auf die Haut oder die Kleidung gelangen lassen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheitshinweise – Reaktion
entfällt
Sicherheitshinweise - Lagerung
entfällt.
Sicherheitshinweise - Entsorgung
entfällt.
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff.
Dieses Material ist brennbar, aber nicht leicht entzündbar. Die Dämpfe sind schwerer als Luft, sie können bei Temperaturen oberhalb des Flammpunktes mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Rutschgefahr durch verschüttetes oder ausgelaufenes Produkt. Fließendes Produkt kann sich elektrostatisch aufladen, entstehende Funken können zu Bränden oder zur Explosion führen.
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ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2 Stoffgemische
Komponentenname Identifikator Gew.-% Klassifizierung Hydrocarbons, C10-C13, aromatisch, <1% Naphthalin CAS-Nr. 64742-94-5 EG-Nr. 922-153-0 1-15% Asp. Tox. 1 H304 Aquatic Chronic 1 / H411 Hydrocarbons, C10-C13, n-alkanes, isoalkanes, cy- clics, < 2% aromatics CAS-Nr. 64742-48-9 EG-Nr. 918-481-9 1-15% Asp. Tox. H304;
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Anmerkungen
Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen. Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Betroffenen ruhig lagern, zudecken und warmhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und nichts über den Mund verabreichen.
Nach Inhalation
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort ärztlichen Beistand suchen und Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. Für Frischluft sorgen.
Nach Kontakt mit der Haut
Üblicherweise keine Irritationen der Haut zu erwarten.
Nach Berührung mit den Augen
Augenlider geöffnet halten und reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Aufnahme durch Verschlucken
Wenn Symptome auftreten Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
keine
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
keine
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2), BC-Pulver, Schaum, alkoholbeständiger Schaum, Wassernebel
Ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
keine
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. Behälter mit Sprühwasser kühlen.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
keine
Einsatzkräfte
keine
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
Abdecken der Kanalisationen.
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. Verschüttete Mengen aufnehmen (Sägemehl, Kieselgur (Diatomit), Sand, Universalbinder).
Geeignete Rückhaltetechniken
Einsatz adsorbierender Materialien. - Abdecken der Kanalisationen
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
keine
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Empfehlungen
• Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
keine
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
Nach Gebrauch die Hände waschen. In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen. Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung ablegen. Bewahren Sie Speisen und Getränke nicht zusammen mit Chemikalien auf. Benutzen Sie für Chemikalien keine Gefäße, die üblicherweise für die Aufnahme von Lebensmitteln bestimmt sind. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Begegnung von Risiken nachstehender Art
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
Zusammenlagerungshinweise beachten. Lagerklasse 10.
Beachtung von sonstigen Informationen
• Geeignete Verpackung
7.3 Spezifische Endanwendungen
keine
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1 Zu überwachende Parameter
Nationale Grenzwerte
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen eines Stoffes mit Werten, die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen.
Hinweis
KZW Kurzzeitwert (Grenzwert für Kurzzeitexposition): Grenzwert der nicht überschritten werden soll, auf eine Dauer von 15 Minuten bezogen (soweit nicht anders angegeben).
SMW Schichtmittelwert (Grenzwert für Langzeitexposition): Zeitlich gewichteter Mittelwert, gemessen oder berechnet für einen Bezugszeitraum von acht Stunden (soweit nicht anders angegeben).
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen.
Schutzstufen und notwendige Kontrollmaßnahmen variieren je nach möglichen Expositionsbedingungen. Geeignete Maßnahmen sind: Fenster und Tür öffnen, um für eine hinreichende Belüftung zu sorgen. Wenn dies nicht möglich ist, den Luftaustausch durch Verwendung einer Lüftung erhöhen
Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
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Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden.
Hautschutz
• Handschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh.
Kurzzeitiger Hautkontakt: Einmalhandschuhe.
Langzeitiger Hautkontakt: Handschuhe mit langen Ärmelaufschlägen.
Vor Gebrauch auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen.
• Art des Materials
NR: Kautschuk, NBR: Acrylnitril-Butadien-Kautschuk, FKM: Fluorelastomer, Fluorkautschuk
• Materialstärke 0,50 mm.
• Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
>480 Minuten (EN 374 Teil 3 Permeationslevel: 6)
• sonstige Schutzmaßnahmen
Augenschutz beim Umfüllen,
Erholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Hautschutz (Schutzcremes/Salben) wird empfohlen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Körperschutz:
Geeignete Sicherheitskleidung: Flammenhemmende Bekleidung
Geeignete Sicherheitsschuhe: Antistatische Sicherheitsschuhe gemäß EN 345 S3
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen
Aggregatzustand flüssig
Farbe weiß
Geruch charakteristisch
Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
pH-Wert
8-9
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich
100 °C (ASTM D 86)
Flammpunkt
Explosionsgrenzen
>65°C
• untere Explosionsgrenze (UEG)
nicht bestimmt
• obere Explosionsgrenze (OEG)
nicht bestimmt
Dampfdruck
nicht bestimmt
Dichte
1,1-1,25 g/cm³ bei 15 °C
Löslichkeit(en)
Verteilungskoeffizient
Nicht mischbar oder schwer mischbar
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n-Octanol/Wasser (log KOW)
Keine Information verfügbar
Selbstentzündungstemperatur Viskosität
Nicht bestimmt
• kinematische Viskosität
>21 mm²/s bei 40 °C
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften nicht bestimmt
9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Dieses Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen nicht reaktiv.
10.2 Chemische Stabilität
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handhabung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil (siehe unten "Zu vermeidende Bedingungen").
10.3 Möglichkeiten gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Hinweise wie Brände oder Explosionen vermieden werden können
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine bekannt
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Einstufung gemäß GHS (1272/2008/EG, CLP)
Akute Toxizität
Ist nicht als akut toxisch einzustufen. Expositionsweg Endpunkt Wert Spezies oral LD50 >5.000 mg/kg Ratte dermal LD50
>5.000 mg/kg
Kaninchen
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inhalativ: Dampf LC50
4951 mg/l
Ratte
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Ist nicht als schwer augenschädigend oder augenreizend einzustufen.
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Ist nicht als Inhalations- oder Hautallergen einzustufen.
Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
Ist weder als Keimzellmutagen (Mutagen), karzinogen noch als reproduktionstoxisch einzustufen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT)
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch einzustufen.
Aspirationsgefahr
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
Bei Berührung mit der Haut. Bei Einatmen.
Sonstige Angaben
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1 Toxizität
gemäß 1272/2008/EG: Ist nicht als gewässergefährdend einzustufen.
(Akute) aquatische Toxizität Hydrocarbons, C10-C13, n-alkanes, isoalkanes, cy-
clics, < 2% aromatics Endpunkt Wert Spezies Expositionsdauer LC50 >1.000 mg/l Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) 96 h EC50
>1.000 mg/l Daphnia magna 48 h
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Der Stoff ist leicht biologisch abbaubar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Daten verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Es sind keine Daten verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
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Es sind keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen
Leere Behälter können Rückstände enthalten und gefährlich sein. Behälter nicht ohne sachgerechte Anweisungen wieder befüllen oder reinigen. Leere Fässer sollten bis zur sachgerechten Rekonditionierung oder Entsorgung komplett leergetropft und sicher gelagert werden.
Abfallverzeichnis
Vorgeschlagene(r) Abfallcode(s) für das gebrauchte Produkt:
07 01 04x Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Anmerkungen
Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen. Abfall ist so zu trennen, dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtungen getrennt behandelt werden kann.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
14.1
UN-Nummer
keine
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
keine
Technische Benennung
keine
14.3
Transportgefahrenklassen
Klasse
keine
14.4
Verpackungsgruppe
keiner Verpackungsgruppe zugeordnet
14.5
Umweltgefahren
keine (nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvorschriften)
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten.
14. 7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des Übereinkommens und gemäß IBC-
Code
Die Fracht wird nicht als Massengut befördert.
Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
• Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN)
Unterliegt nicht den Vorschriften des ADR. Unterliegt nicht den Vorschriften des RID.
Binnentransport (ANDR/ADN)
UN-Nummer
keine
Offizielle Benennung für die Beförderung
keine
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Technische Benennung (gefährliche Bestandteile)
keine
Klasse
keine
• Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG) Unterliegt nicht den Vorschriften des IMDG.
• Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)
• Unterliegt nicht den Vorschriften der ICAO-IATA.
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits-und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
• Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII Stoffname CAS-Nr. Gew.-% Art der Registrierung Nr. Hydrocarbons, C10-C13, n-alkanes, isoalkanes, cyclics, < 2% aromatics 1-20% 1907/2006/EC Anhang XVII 3
• Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV) / SVHC – Kandidatenliste nicht gelistet
• 2012/18/EU (Seveso III) Nr. Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren und oberen Klasse Anm.
nicht zugeordnet
• Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendungorganischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken (2004/42/EG, Decopaint-Richtlinie)
• Richtlinie über Industrieemissionen (VOCs, 2010/75/EU)
• Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe inElektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II nicht gelistet
• Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR)
nicht gelistet
• Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaftim Bereich der Wasserpolitik (WRR) nicht gelistet
Nationale Vorschriften (Österreich)
• Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
VbF (Gruppe und Gefahrenklasse):AIII (brennbare Flüssigkkeiten der Gruppe A, Gefahrenklasse III)
Nationale Vorschriften (Deutschland)
• Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Wassergefährdungsklasse (WGK):1 (schwach wassergefährdend)
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Kennnummer 27
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
keine
• Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für diesen Stoff nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN
16.1Vorgenommene Änderungen (überarbeitetes Sicherheitsdatenblatt)
Abkürzungen und Akronyme Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen ADN Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen) ADR Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) AGW Arbeitsplatzgrenzwert CAS Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel, der CAS Registry Number) CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen CMR Carcinogenic, Mutagenic or toxicic for Reproduction (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft MAK-und BAT-Werte-Liste, Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Wiley-VCH, Weinheim DGR Dangerous Goods Regulations (Gefahrgutvorschriften) Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter, siehe IA- TA/DGR EINECS European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe) ELINCS European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe) GHS "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt haben IATA International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)
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IATA/DGR Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr) ICAO International Civil Aviation Organization (internationale Zivilluftfahrt-Organisation) Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen IMDG International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen) KZW Kurzzeitwert
LGK Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland NLP No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer) PBT Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch ppm Parts per million (Teile pro Million) REACH Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) RID Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) SMW Schichtmittelwert SVHC Substance of Very High Concern (besonders besorgniserregender Stoff) TRGS Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland) TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) VbF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (Österreich) VOC Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen) vPvB Very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
Wichtige Literatur und Datenquellen
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP, EU-GHS)
- Die Expositionsszenarien befinden sich auf www.dhc-solvent.de im Bereich Service.
Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN).
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG).
International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung) (IATA).
Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben) Code Text H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
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Haftungsausschluss
Die vorliegenden Informationen beruhen auf unserem gegenwärtigen Kenntnisstand. Dieses SDB wurde ausschließlich für dieses Produkt zusammengestellt und ist ausschließlich für dieses vorgesehen. Die Informationen zu gesetzlichen Regelungen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Es können darüber hinaus auch andere Vorschriften für das Produkt gelten.

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